Wie läuft eine therapie ab?

 

1. Sprechstunde

 

In einem ersten Schritt vereinbaren Sie mit mir einen Termin zu einem Erstkontakt innerhalb einer Sprechstunde. Diese sind meist relativ schnell, d.h. innerhalb weniger Wochen, verfügbar.

In der Folge überlegen Sie, aber auch ich, ob eine Zusammenarbeit möglich und sinnvoll ist. Es mag z.B. sein, dass eine Verhaltenstherapie für Sie persönlich die bessere Lösung ist oder, dass zunächst ein stationärer Aufenthalt angemessen sein könnte.

In den meisten Fällen folgt auf den positiven Erstkontakt die Aufnahme  auf meine Warteliste. In sehr dringenden Fällen und unter der Annahme, dass meine Kapazität es zulässt, ist der kurzfristige Beginn einer sog. Akutbehandlung möglich. Dabei handelt es sich um 12 Sitzungen, die von den gesetzlichen Krankenversicherungen in jedem Fall übernommen werden.

 

 

2. Probatorik

 

Nach der Sprechstunde und zum Beginn der Therapie finden mindestens zwei sog. Probatorische Sitzungen statt. Bei Privatpatienten handelt es sich inkl. der Sprechstunde um fünf dieser Sitzungen. Inhaltlich unterscheiden sich die Sitzungen bei Mitgliedern der PKV und GKV nicht. Es soll in beiden Fällen für mich um die Klärung der Diagnose und des Therapiebedarfs sowie des Erhebens Ihrer Biografischen Anamnese gehen. Für Sie gilt es noch einmal genau zu erfassen, ob Sie mit mir zusammenarbeiten möchten, d.h. sich ausreichend wohl fühlen, Vertrauen fassen können und mit meiner Methode zurechtkommen.

 

 

3. Beantragung von Kurz- bzw. Langzeittherapie

 

Im Anschluss an die Probatorik wird gemeinsam erörtert, ob eine Therapie beantragt werden soll oder nicht. Auch muss geklärt werden, ob Kurz- oder Langzeittherapie sinnvoll ist.

 

Erst nach der offiziellen Beantragung gelten Sie bei den Krankenkassen als Psychotherapiepatient. Dieser Fakt mag unwichtig klingen, kann aber eine Rolle spielen, wenn Sie planen, innerhalb der nächsten fünf Jahre in eine private Krankenversicherung zu wechseln, eine Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung abzuschließen bzw. in den Beamtenstatus erhoben zu werden.

 

Sollten wir zu dem Schluss kommen, dass Psychotherapie in meiner Praxis für Sie sinnvoll ist, werden entweder 24 Sitzungen Kurzzeit- oder 60 Sitzungen Langzeittherapie beantragt. Die Kurzzeit- lässt sich dann im Anschluss ggf. in eine Langzeitbehandlung umwandeln. Auch letztere kann auf Antrag hin verlängert werden. Im Regelfall bezahlen bzw. erstatten gesetzliche wie private Krankenkassen maximal 100 Sitzungen TP.

 

Die Sitzungen finden im Regelfall einmal und maximal drei Mal wöchentlich statt. Jede Sitzung dauert 50 Minuten.

 

Bitte kommen Sie stets pünktlich, aber maximal zehn Minuten vor dem vereinbarten Termin in meine Praxis. Vereinbarte Termine werden ausschließlich für Sie reserviert. Es ist somit wichtig, dass Sie sich bemühen, diese einzuhalten. Müssen Sie dennoch einmal absagen, können Sie dies bis maximal 48 Stunden vorher kostenfrei tun.